WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Ich biete ihnen eine zuverlässige Beratung bei rechtlichen Fragen zum Wohnungseigentum.

Das Wohnungseigentumsrecht regelt als Spezialrecht nicht nur die verschiedenen Elemente des Sondereigentums und des Miteigentums an den gemeinschaftlichen Bestandteilen eines Grundstücks, geregelt werden auch Rechte und Pflichten der Miteigentümer untereinander sowie Rechte und Pflichten der WEG-Verwaltung.
 
Die juristische Beratung und prozessrechtliche Vertretung richtet sich daher an einzelne Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft und schließlich die Verwaltung einer Gemeinschaft.

 

Prozessrechtlich spielen Beschlussanfechtungsklagen eine große Rolle. Hierbei vertrete ich den anfechtenden Wohnungseigentümer, aber auch die verklagten Miteigentümer. Ebenso kann es zu Auseinandersetzungen zwischen Wohnungseigentümern untereinander kommen, etwa durch die Verletzung der Hausordnung oder die nicht zulässige Nutzung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum.
 
Auch Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer, etwa Zahlungsklagen, sind häufig gerichtlich durchzusetzen. Auseinandersetzungen zwischen der Verwaltung und den Wohnungseigentümern unterliegen ebenfalls der gerichtlichen Überprüfung, hier etwa Pflichtverletzungen, die vorzeitige Abberufung einer Verwaltung, aber auch Ansprüche einer zu Unrecht abberufenen Verwaltung.
 
Und letztlich entsteht häufig Streit bei der Ausführung von Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen nicht nur innerhalb einer Gemeinschaft, vielmehr auch zwischen der Gemeinschaft und den ausführenden Handwerkern, so dass hier die Anrufung eines Gerichts, beispielsweise im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens, erforderlich sein kann.

Mit meiner Erfahrung stehe ich für eine maßgeschneiderte, individuelle Beratung, professionelle Prozessführung, wirtschaftlichen Sachverstand, rechtliche Kompetenz und Verhandlungsgeschick.