MIETRECHT

Ich berate Mieter und Vermieter gleichermaßen.

Die Reformen des Mietrechts der letzten Jahre hatten den Anspruch, die gesetzlichen Regelungen transparenter werden zu lassen. Vermieter und Mieter sehen sich jedoch einer Flut von Vorschriften und gerichtlichen Entscheidungen ausgesetzt. Anwaltliche Beratung empfiehlt sich meist schon beim Abschluss eines Mietvertrages. Viele Auseinandersetzungen entstehen allerdings erst während des laufenden Mietverhältnisses und speziell bei dessen Beendigung. Dies gilt sowohl für die Wohnraum- als auch die Gewerberaummiete.

Ich berate Mieter und Vermieter gleichermaßen beim Abschluss von Mietverträgen. Während des laufenden Mietverhältnisses umfasst meine Beratung und prozessrechtliche Vertretung alle Auseinandersetzungen um Betriebskosten und deren Abrechnung, Mieterhöhungen, Mängelrechte, Schönheitsreparaturen und ordentliche wie auch außerordentliche Kündigungen des Mietverhältnisses.
 
Nach dem Ende des Mietverhältnisses entstehen häufig weitere Auseinandersetzungen zwischen den Mietvertragsparteien, etwa über den Zustand des Mietobjekts, also die Frage ob Schönheitsreparaturen geschuldet waren oder Schadensersatzansprüche bestehen und die Kaution zurückzuzahlen ist. Auch diese Problemfelder werden von meiner Tätigkeit umfasst.